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Rauchmelderpflicht
auch in Altbauten |
Die Pflicht,
Rauchmelder anzubringen, gilt auch für Altbauten die vor 2004 errichtet
wurden. Am 04.07.2007 verabschiedete der Landtag in Mainz die entsprechend
geänderte LBauO. Die Frist zur Nachrüstung beträgt 5 Jahre.
Rauchmelder sorgen für
Sicherheit in Wohnungen. Sie warnen vor Bränden mit Rauchgasen und können
somit Leben retten. Innerhalb Wohnungen und von Wohnhäusern muss
jeweils ein Rauchwarnmelder in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in
Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, angebracht
werden. Die Rauchmelderpflicht gilt für alle Wohnhäuser und Wohnungen
In der Pflicht stehen die Eigentümer, also Bauherren oder Vermieter, nicht
die Mieter. Die Brandversicherer haben bereits signalisiert das bei
fehlenden Rauchmeldern die Leistungen entfallen oder stark eingeschränkt
werden.
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