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  Rauchmelderpflicht auch in Altbauten

Die Pflicht, Rauchmelder anzubringen, gilt auch für Altbauten die vor 2004 errichtet wurden. Am 04.07.2007 verabschiedete der Landtag in Mainz die entsprechend geänderte LBauO. Die Frist zur Nachrüstung beträgt 5 Jahre.

Rauchmelder sorgen für Sicherheit in Wohnungen. Sie warnen vor Bränden mit Rauchgasen und können somit Leben retten. Innerhalb Wohnungen und von Wohnhäusern muss jeweils ein Rauchwarnmelder in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, angebracht werden. Die Rauchmelderpflicht gilt für alle  Wohnhäuser und Wohnungen In der Pflicht stehen die Eigentümer, also Bauherren oder Vermieter, nicht die Mieter. Die Brandversicherer haben bereits signalisiert das bei fehlenden Rauchmeldern die Leistungen entfallen oder stark eingeschränkt werden.